Wie wirkt sich eigentlich BIM auf Ihre Honorarforderungen aus?

Alle Welt spricht über BIM, jedoch halten sich die konkreten Anfragen der Bauherren bei den Planern noch zurück. In vielen Gesprächen mit unseren KundInnen merken wir allerdings, dass sich dies aktuell ändert. Einige unserer Kunden sind auch schon in BIM Prozesse aktiv integriert. Überwiegend im Bereich der Infrastrukturbauten, aber auch immer häufiger erhalten wir Anfragen aus dem Bereich Hochbau und werden aufgefordert unsere Kunden zu beraten.

EINE DABEI IMMER HÄUFIGER GESTELLTE FRAGE LAUTET:

Was haben Sie eigentlich vom Einsatz der BIM Methodik?

Die Anwendung der BIM - Methodik bedingt eine sehr konsequente Durchsetzung von Planungsstandards. Dies hat zur Folge:

  1. Dass die KundInnen innerhalb des Büros deutlich strukturierter Arbeiten müssen bzw. werden. Nach einer Phase der Minderung der Arbeitsleistung, die am Anfang zu erwarten ist, wird allerdings kurzfristig eine deutliche Effizienzsteigerung bei der Abarbeitung der Planungsleistung in Aussicht gestellt werden!
  2. Insgesamt lässt sich nicht leugnen, dass es bei der der Einhaltung der BIM-Anforderungen auch Mehraufwände entstehen werden. Der Auftraggeber erwartet jedoch von der Projektumsetzung nach der BIM-Methodiok eigene Vorteile. Dieser zu liefernde Mehrwert ist innerhalb der Honnorare zu vergüten. Hierfür gibt es auch schon konkrete Vorschläge, welche in der Anlehnung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine anteilige Verteilung des Mehraufwandes im Bezug auf die einzelnen Leistungsphasen konkretisiert.

Es erscheint als klar:

Eine breite Akzeptanz von BIM als Planungsmethodik ist der Schlüssel der damit verbundenen Effizienzgewinne!
(Bahnert/Heinrich/Johrendt -2021- Seite 96 - "Planungsleistungen und Honorare mit BIM" - W.Kohlhammer GmbH, Stuttgart)

Wir erkennen im Thema BIM eine zusätzliche Ertragsmöglichkeiten für Ihr Büro

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihre Honorarforderungen um ca. 25% anheben? Wäre dies ein Grund die aktuelle Arbeitsweise einer BIM orientierten Abarbeitung anzupassen?

Aus einem Berechnungsbeispiel, welches wir aus dem oben beschriebenen Buch entnommen haben geht hervor, das bei einem exemplarischen Bauprojekt mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1 Mio € in der Honorarzone III errechnet sich der Hororarsatz zu 115.675 € (HOAI Tafel in §35). Im "Vorschlag zur Vergütung", wird eine Berücksichtigung des Mehraufwandes der aus der vollen Ausschöpfung der BIM Leistungspakete, wie Sie im Buch im Planungsprozess beschrieben sind, entsteht, durch eine Verschiebung der Honorarzone um eine Stufe (von "durchschnittliche" zu "hohe Planungsanforderungen") als angemessen erachtet.

Dies bedeutet hier konkret, statt der 115.675 € sind 144.268 € und somit eine Honorarerhöhung um 28.593 € zu erzielen.

Das bedeutet, dass ein Honorarplus in Höhe von 24,72 % bzw. 24,75 % mit dem Kunden zu verhandeln ist!

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